Transparente Lärmschutzwand in Sonnenlicht, durch die LKWs auf Autobahn verschwommen erkennbar sind
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Änderung der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung

Anpassungen an EU-Richtlinie bezüglich Lärmbewertungsmethoden

Lesedauer: 1 Minute

Mit dieser Änderung erfolgt eine Anpassung an die delegierte Richtlinie (EU) 2021/1226. Bezüglich der Lärmbewertungsmethoden wird direkt auf die Richtlinie verwiesen. Für die Bewertung des Straßenverkehrs werden Teile der RVS 04.02 für verbindlich erklärt. Schallemissionen durch Eisenbahnverkehr werden mittels verbindlich erklärter Teile der RVE 04.01.02 bewertet. Des weiteren wird die ÖAL-Richtlinie Nr. 28 als Lärmbewertungsmethode herangezogen. In den strategischen Lärmkarten wird das Farbschema angepasst.

Die Änderung der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung wurden am 2. Oktober 2023 im Landesgesetzblatt kundgemacht. Sie tritt mit 3. Oktober 2023 in Kraft.

Eine direkte Betroffenheit besteht nur für Unternehmen, die Umgebungslärm­karten erstellen. Indirekt sind Auswirkungen an Straßen, Eisenbahnen, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen und Flughäfen zu erwarten.

Stand: 03.10.2023

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