Harmonisierte Normen zur Sauerstoffmessung in explosionsgefährdeten Bereichen
Zeitraum für Umstellung zur Anwendung der neuen Norm EN 50104:2019/A1:2023 erweitert
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Im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1668 wird, um den Herstellern ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben, die Zeile 60 (EN 50104:2010 - Elektrische Geräte für die Detektion und Messung von Sauerstoff − Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfverfahren) mit 2. Februar 2025 gestrichen. Eingefügt wird die Zeile 60a (EN 50104:2019 − Elektrische Geräte für die Detektion und Messung von Sauerstoff − Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfverfahren EN 50104:2019/A1:2023.)
Der Durchführungsbeschluss wurde am 2. August 2023 im Amtsblatt L 194 der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Betroffen sind Unternehmen, die Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen herstellen oder aus dem Nicht-EU-Raum importieren sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1587 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 in Bezug auf harmonisierte Normen über Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfverfahren für elektrische Geräte für die Detektion und Messung von Sauerstoff
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1668 über die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/34/EU ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
- Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- WKO Infos zur CE-Kennzeichnung
Stand: 03.08.2023