
Im Detail: Beantragung von Carnets
Alle Informationen zur Beantragung von Carnet ATA
Lesedauer: 8 Minuten
1. Zuordnung zu einem WKO-Benutzerkonto
Damit Ihr Unternehmen Carnets beantragen kann, ist die Zuordnung Ihres Unternehmens zu einem WKO-Benutzerkonto erforderlich.
Die Person, der Ihr Unternehmen zugeordnet wurde, kann anschließend Berechtigungen vergeben – u.a. auch für die Carnet-App. Erst wenn Sie eine solche Berechtigung erhalten haben, können Sie sich in der Carnet-App registrieren. Dieser Vorgang ist aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Sollten Sie nicht wissen, welchem WKO-Benutzerkonto Ihr Unternehmen zugeordnet ist oder Probleme bei der Zuordnung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Datenmanagement. Beachten Sie dabei bitte, dass nur Personen, die laut Firmenbuch vertretungsberechtigt sind, Auskunft zur Zuordnung erhalten und/oder Änderungen daran veranlassen können.
2. Registrierung für die Carnet-App
Nachdem Sie die Berechtigung für die Carnet-App erhalten haben, können Sie sich dort registrieren. Dazu sind folgende 8 Schritte auszuführen:
- Melden Sie sich von allen Diensten der WKO/WKW ab bzw. loggen Sie sich aus.
- Löschen Sie den Browsercache und die Cookies Ihres Browsers.
- Schließen Sie Ihren Browser und öffnen sie ihn erneut.
- Gehen Sie auf die Website.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem WKO-Benutzerkonto an.
- Wählen Sie als Bundesland „Wien“.
- Wählen Sie Ihre Rolle aus:
- Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien: die untere Rolle Ihres Unternehmens (nicht die obere „persönliche“ Rolle). Wird Ihr Unternehmen nicht angezeigt, so wurden Sie noch nicht für die Nutzung der Carnet-App freigeschaltet. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Person, deren WKO-Benutzerkonto Ihr Unternehmen zugeordnet wurde (= Punkt 1).
Als Einzelunternehmer werden Sie u.U. sofort in die App eingeloggt, da Sie nur eine einzige Rolle innehaben. Details dazu finden Sie in Ihrem WKO-Benutzerkonto. - Nichtmitglieder: die obere „persönliche Rolle“.
- Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien: die untere Rolle Ihres Unternehmens (nicht die obere „persönliche“ Rolle). Wird Ihr Unternehmen nicht angezeigt, so wurden Sie noch nicht für die Nutzung der Carnet-App freigeschaltet. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Person, deren WKO-Benutzerkonto Ihr Unternehmen zugeordnet wurde (= Punkt 1).
- Vervollständigen Sie Ihr Profil und geben Sie jedenfalls eine E-Mailadresse und eine Telefonnummer an.
Ihre Registrierungsanfrage wird automatisch an unser UZ-Büro weitergeleitet. Wir prüfen diese und informieren Sie über die Aktivierung der Registrierung per E-Mail. Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen. Sobald Sie unsere Bestätigungs-E-Mail erhalten, können Sie Carnets beantragen.
3. Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise:
- Reichen Sie Ihren Carnetantrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Reise ein.
- Ihnen/Ihrem Unternehmen wird eine Wertgrenze (auch „Haftungsrahmen“ genannt) eingeräumt, innerhalb derer wir von Ihnen beantragte Carnets freigeben dürfen.
- Die Höhe dieser Wertgrenze richtet sich nach Ihrem Status (Gesellschaftsform, öffentlich-rechtliche Körperschaft, Nichtkammermitglied, Privatperson, Verein…).
- Die Ihnen eingeräumte Wertgrenze gilt immer für alle Ihre offenen Carnets (nicht nur für die von Ihnen persönlich beantragten).
- Alle Details zur Wertgrenze finden Sie auf unserer Informationsseite.
- Überschreiten Sie Ihre Wertgrenze, so muss der betreffende Carnetantrag zur Genehmigung an unseren Rückversicherer weitergeleitet werden. Dieser benötigt für seine Entscheidung i.d.R. 1-2 Werktage. Als Ergebnis können zusätzliche Sicherheiten vorgeschrieben werden (z.B. eine Bankgarantie oder die Vorlage von Bilanzen).
- Bitte lesen Sie das jeweilige Länderblatt für Ihr Zielland (im Reiter "Länderliste") und berücksichtigen Sie dessen Inhalt in Ihrem Antrag.
- Als "Vertreter" nennen Sie bitte immer die Person(en), die tatsächlich mit der Ware reisen und diese dem Zoll bei jedem Grenzübertritt präsentieren:
- Vertreter kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein. Tragen Sie in diesem Fall alle geforderten Daten (Name, Vorname, Anschrift) ein.
- Anstelle einer Person oder eines Unternehmens kann auch die Formulierung "any authorized person" oder "any authorized representative" verwendet werden. Lassen Sie in diesem Fall alle Vertreterfelder außer dem Namensfeld leer.
- Die tatsächlichen Vertreter sind mit einer firmenbuchmäßig gezeichneten Vollmacht auszustatten, welche bei jedem Grenzübertritt vorgelegt werden muss (Muster siehe Carnet-App über dem Vertreterfeld).
- Als Anzahl der Carnetblätter tragen Sie in den ersten 4 Positionen jeweils die Anzahl der mit diesem Carnet geplanten Reisen ein (max. 8 Reisen, Nichtmitglieder max. 4 Reisen.). Hin- und Rückreise zählt als eine Reise. 4 Transitblätter sind Standard und immer mit dabei – sollten Sie mehr als ein Transitland durchreisen, bitte je Transitland 4 eingeben.
- Sie dürfen nur in die Zielländer reisen und nur die Transitländer durchfahren, die Sie im PDF-Antrag mit der entsprechenden Anzahl von Reisen angegeben haben!
- Verwenden Sie für Ihre Warenliste die Muster-CSV-Datei in unserer Carnet-App. Füllen Sie diese aus und laden Sie sie anschließend in die App. Bitte beachten Sie, dass die CSV-Datei keine zusätzlichen Leerzeichen (am Ende der Zellen) enthalten darf und auch nicht verändert werden darf, da ansonsten der Upload nicht funktioniert.
- Erfassen Sie Ihre Waren mit einer möglichst genauen Beschreibung inkl. Typenbezeichnung und Seriennummern.
- Als Warenwert ist immer der aktuelle Zeitwert für die gesamte Position (= Zeile) anzugeben.
- Erfassen Sie für jede Position (= Zeile) der Warenliste das Gesamtgewicht. Dies ist eine Pflichtangabe!
- Ursprungsangaben (= freiwillig, keine Pflichtangabe) runden Ihre Warenliste ab. Wenn Sie diese angegeben, müssen sie der Wahrheit entsprechen (= nichtpräferenzieller Ursprung des Landes, in dem die Ware produziert wurde).
- Je genauer Sie Ihre Waren beschreiben, desto leichter tut sich der Zoll bei einer Überprüfung.
4. Beantragung eines Carnet ATA
Um ein Carnet zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Gehen Sie auf die Website.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im WKO-Benutzerkonto an.
- Erstellen Sie einen neuen Antrag durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten.
- Laden Sie Ihre CSV-Warenliste hoch (eine Vorlage finden Sie im Reiter "Dokumente und Support").
- Laden Sie den "Carnetantrag (Standard)" im Reiter "Dokumente und Support" herunter und füllen diesen mit den identischen Angaben aus, welche Sie zuvor in der App erfasst haben.
- Vergleichen Sie die Angaben im PDF-Antrag noch einmal mit jenen in der App.
- Unterfertigen Sie den Antrag und die anhängende Verpflichtungserklärung firmenbuchmäßig. Dies bedeutet, dass nur im Firmenbuch eingetragene und hierzu berechtigte Personen in der dort angegebenen Kombination unterschreiben dürfen. Geben Sie zusätzlich Vor- und Nachnamen der zeichnenden Person(en) in Druckschrift an und versehen Sie beides mit Ihrem Firmenstempel.
- Scannen Sie den Antrag und die Verpflichtungserklärung ein und laden Sie beides in der App hoch.
- Prüfen Sie alle Daten noch einmal.
- Senden Sie Ihren Antrag durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche ab.
- Wir werden über Ihren Antrag informiert, prüfen diesen und erstellen das Carnet.
- Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen.
- Unsere Bearbeitungsdauer vom ersten Einlangen Ihres Antrags bis zur Fertigstellung des Carnets beträgt i.d.R. ein bis drei Werktage (im Einzelfall auch länger).
Sobald wir Ihren Antrag bestätigt haben, informieren wir Sie per E-Mail darüber.
5. Abholung des Carnets
Sie können Ihr Carnet im Rahmen unserer Verkehrszeiten bei uns im Haus abholen.
Dazu bringen Sie bitte den Antrag und die Verpflichtungserklärung mit – beides firmenbuchmäßig gezeichnet mit Originalunterschriften (keine Signatur, Scans, oder Bilddatei) und mit den Vor- und Nachnamen der zeichnenden Personen in Druckschrift.
6. Gebühren des Carnets
Für jedes ausgestellte Carnet fällt jeweils eine Versicherungsprämie und eine Carnetgebühr an. Die Höhe berechnet sich nach der Kategorie des Antragstellers, dem Warenwert und der Anzahl der Reisen. Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar.
Übersicht über die Gebühren
KATEGORIE | VERSICHERUNGSPRÄMIE* | MINIMUM VERS.PRÄMIE | CARNETGEBÜHR |
WKW-Mitglied | 0,4 % (für 1–4 Reisen) 0,8 % (für 5–8 Reisen) | € 60,-- | € 70,-- |
Nichtmitglied | 0,9 % | € 90,-- | € 100,-- |
Architekt | 0,9 % | € 90,-- | € 70,-- |
Selbstträger | 0,9 % | € 90,-- | € 70,-- |
* = vom Warenwert, für Nichtkammermitglieder sind max. 4 Reisen möglich
7. Eröffnung des Carnets
Nach der Ausstellung muss das Carnet ATA durch das Zollamt, in dessen Bereich der Carnetinhaber seinen Firmensitz hat, oder in dessen Bereich die Ware zur Ausfuhr verpackt oder verladen wird, eröffnet werden. Ohne Eröffnung durch die Zollverwaltung ist das Carnet ATA für Sie wertlos!
Bei der Eröffnung präsentieren Sie dem Zoll Ihr Carnet und die in der Warenliste erfasste Ware. Vor der Eröffnung ist das grüne Deckblatt durch den Carnetinhaber oder eine bevollmächtigte Person im Feld J zu unterfertigen!
Für Wien ist folgende Zollstelle zuständig:
Zollstelle Hafen Wien
Seitenhafenstraße 15, 1020 Wien
Tel. 050 233 561 004
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr
keine Voranmeldung erforderlich
8. Reisen mit dem Carnet
Nachdem Sie das Carnet eröffnet haben, steht Ihrer Reise nichts mehr im Wege. Doch auch hierbei sind einige Punkte zu beachten:
- Das Carnet besteht aus unterschiedlichen Seiten, die sich farblich unterscheiden:
- Grün: Das Deckblatt, die Warenliste und das Schlussblatt – diese Blätter verbleiben immer im Carnet.
- Gelb: Dies sind die Blätter für die Ausfuhr aus und die Wiedereinfuhr in die EU. Bei jedem Überschreiten einer EU-Grenze stempelt der EU-Zoll in das gelbe Stammblatt und entnimmt sich ein gelbes Entnahmeblatt für seine Unterlagen.
- Weiß: Dies sind die Blätter für die Einfuhr in und die Wiederausfuhr aus Ihrem Zielland (= Nicht-EU- bzw. Drittland). Bei jedem Überschreiten einer Zielland-Grenze stempelt der Zielland-Zoll in das weiße Stammblatt und entnimmt sich ein weißes Entnahmeblatt für seine Unterlagen.
- Blau: Diese Blätter benötigen Sie, wenn Sie auf der Fahrt in Ihr Zielland ein anderes Nicht-EU- bzw. Drittland durchfahren müssen, um in Ihr Zielland zu gelangen. Bei jedem Überschreiten einer Transitland-Grenze stempelt der Transitland-Zoll in das blaue Stammblatt und entnimmt sich ein blaues Entnahmeblatt für seine Unterlagen.
- Die Stammblätter befinden sich vorne im Carnet direkt hinter den grünen Blättern (diese verbleiben ebenfalls im Carnet). Die Entnahmeblätter folgen im Anschluss.
- Sie bzw. Ihr benannter Vertreter muss bei jedem Grenzübertritt kontrollieren und sicherstellen, dass die Stempel im richtigen Stammblatt erfolgen und die jeweiligen Entnahmeblätter im Beisein des Zolls ausfüllen/unterfertigen.
- Fehlen Ihnen am Ende Stempel in den Stammblättern, oder sind diese an einer falschen Stelle angebracht, kann das zu einem Zollverfahren führen – und zur Vorschreibung von Zollabgaben und/oder Strafen. Diese kann der Zoll bis zu 12 Monaten nach Ende der Gültigkeit des Carnets geltend machen. Fehlen bei der Rückgabe Stempel, so bleibt Ihre Wertgrenze mit dem Warenwert des Carnets belastet – bis zur Klärung oder dem Ende eines möglichen Zollverfahrens.
9. Beendigung und Rückgabe des Carnets
Wenn Sie Ihre beantragten Reisen durchgeführt haben, das Carnet nicht mehr benötigen, oder es sich dem Ende seiner Gültigkeit nähert, müssen Sie das Carnet an die WKW zurückgegeben.
Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Stempel vorliegen.
Sie können das Carnet bei unseren Portieren im Haus abgeben, oder per Post an das UZ-Büro senden.