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Tierbetreuer

Information zu den Vorgesprächen der Novelle des TSchG

Gesprächsrunden des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) 

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2025

Wir dürfen Sie entsprechend informieren, dass der Bundesvorsitzende der Tierbetreuer Ing. Norbert Ziegler gemeinsam mit Elisabeth Mannsberger an den Gesprächsrunden des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zur Novelle des Tierschutzgesetzes (TSchG) als entsprechende Stakeholder der Wirtschaft teilnahmen und Vorschläge des Bundesausschusses Tierbetreuer einbringen konnten.

Zur Novelle des TSchG ergaben sich in den zwei Vorgesprächen folgende Klarstellung und Änderung:

  • § 8 TSchG
    Klarstellung: Festgehalten wurde, dass Informationsmaterial zur Qualzucht nicht als Werbung gilt, daher auch keine Ausnahme dessen erforderlich ist.

  • § 7 Abs. 1 Z 7 TSchG
    Mit der letzten Novelle des TSchG durch BGBl I Nr. 130/022 wurde das Entfernen oder Kürzen der Vibrissen als verbotener Eingriff festgelegt. Nun soll im Gesetz festgehalten werden, dass lediglich das Entfernen bzw. das Kürzen der Vibrissen nur aus rein ästhetischen oder kommerziellen Gründen verboten ist.

Wir hoffen auf diese praxistaugliche Umsetzung für unsere Mitgliedsbetriebe.

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