Detailaufnahme einer Person, die mit dem rechten Zeigefinger auf eine Buchstabentaste eines Laptops tippt während in der linken Hand eine Karte gehalten wird.
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Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1

Wer vom Kartentausch betroffen ist: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Lesedauer: 7 Minuten

11.04.2025

Das BMF wurde informiert, dass die französische Zertifizierungsstelle aufgrund einer Sicherheitslücke („EUCLeak“) die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 nicht verlängert, wodurch die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen. 

Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist ein Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 erforderlich

Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist die Außerbetriebnahme der alten und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig. 

In Abstimmung mit dem BMF kann die bisherige Signaturkarte so lange weiter verwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – Voraussetzung dazu ist, dass bereits eine Vorbestellung der neuen Karten erfolgt ist und nachgewiesen werden kann.

FAQ - Antworten auf die häufigsten Fragen

A-Trust Signaturkarten: Ab Juni 2022 im A-Trust Webshop gekaufte Signaturkarten sind SmartCards des Typs ACOS-ID 2.1 – diese Signaturkarten sind betroffen!

Karten die vor Juni 2022  im A-Trust Webshop gekauft wurden, sind SmartCards ATOS CardOS 5.3 – diese Karten entsprechen laut derzeitigen Informationen noch den gesetzlichen Anforderungen und sind daher nicht betroffen. 

Globaltrust Signaturkarten: Über Globaltrust bezogene Signaturkarten entsprechen dem Typ ATOS CardOS 5.3, die derzeit noch weiterhin verwendet werden können. 

PrimesignCrpytas Signaturkarten: Uns liegen keine Informationen vor, dass PrimesignCryptas diesen Kartentyp (ACOS-ID 2.1) verwendet. 

Hinweis: Die Signaturkarten des Typs ATOS CardOS 5.3 sind derzeit nicht betroffen. Online- sowie HSM-Lösungen sind ebenfalls nicht betroffen!

Diese Information kann über den Vertrauensdiensteanbieter abgefragt werden. 

A-Trust Basissoftware a.sign Client
In der Kartenverwaltung des a.sign clients ist jederzeit ersichtlich, um welchen Kartentyp es sich bei Ihrer SmartCard handelt. mehr Infos auf a-trust.at

Ihr Registrierkassenanbieter kann Sie beim Herausfinden des Signaturkartentyps ebenso unterstützen.

Ihr Registierkassenanbieter kann Sie beim Erwerb bzw. Tausch der RKSV Signaturkarte unterstützen.  

Karten der neuen Generation, deren Bescheinigung mindestens über 2028 hinausgeht, sind derzeit noch nicht verfügbar.

A-Trust bietet eine Vorbestellmöglichkeit auf a-trust.at an. 

Signaturkartenprodukte der anderen Vertrauensdiensteanbieter
Bitte beachten Sie die jeweiligen Konditionen bzw. allfällige Voraussetzungen für diese Signaturkartenprodukte. Nicht alle Registrierkassen sind mit Karten aller Hersteller interoperabel, auch bei selber Chiptechnologie, weshalb bei einem Wechsel des Anbieters vorab die Kompatibilität geprüft werden sollte. Wenden Sie sich hierbei auch an Ihren Registierkassenanbieter. 

Globaltrust RKS Lösungen und Bestellmöglichkeiten:
globaltrust.eu

PrimesignCryptas Registrierkassen-Produkte und Bestellinformationen:
primesign.cryptas.com

Wenn Ihre Kassa mit einer physischen Signaturkarte als Signaturerstellungseinheit (z.B. mittels USB-Stick) ausgestattet ist, könnten Sie von der erforderlichen Umstellung betroffen sein – sofern die Smartcard ACOS-ID 2.1 verwendet wird.

Kassen, die als Signaturerstellungseinheit eine Online- oder HSM-Lösung verwenden, sind nicht betroffen.

Diese cloudbasierten Kassen(systeme) verwenden Online-Zertifikate, weshalb hier keine Betroffenheit vorliegt.

Wenn die Kassa mit einer Smartcard ACOS-ID 2.1 als Signaturerstellungseinheit ausgestattet ist, sind Sie betroffen.

Grundsätzlich verwenden diese Kassentypen Signaturkarten. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kassa die betroffene Smartcard verwendet und daher ein Tausch notwendig ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kassenanbieter.

Laut unseren Informationen ist in Sharp-Kassen die Signaturkarte ATOS CardOS 5.3 eingesetzt, die vom aktuellen Tausch nicht betroffen ist. Dieser Signaturkartentyp entspricht nach den uns vorliegenden Informationen den gesetzlichen Vorgaben.

Der Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Aktivierung der Kasse ist nicht relevant. Der Signaturkartentyp ist ausschlaggebend. Laut unseren Informationen wurden betroffene Signaturkarten ACOS-ID 2.1 seit Juni 2022 von A-Trust angeboten.

Karten, die seit dem 1.1.2025 bestellt wurden, werden von A-Trust nach Verfügbarkeit der Nachfolgegeneration automatisch und kostenfrei ausgetauscht.

Kassen, die vor Juni 2022 gekauft wurden, sind vom aktuellen Tausch nicht betroffen, weil hier eine andere Signaturkarte – im Regelfall ATOS CardOS 5.3 - verwendet wird.

In Abstimmung mit dem BMF kann die bisherige Signaturkarte verwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – vorausgesetzt eine bereits erfolgte Vorbestellung der neuen Karten kann nachgewiesen werden.

Wenn Sie ab 1. Mai 2025 registrierkassenpflichtig sind, ist ab diesem Zeitpunkt ein geeignetes Kassensystem zu verwenden. Wenn die Kassa mit der Smartcard ACOS-ID 2.1. funktioniert, wird diese von A-Trust nach Verfügbarkeit der Nachfolgegeneration automatisch und kostenfrei ausgetauscht.

Um die technischen Anforderungen der RKSV zu erfüllen, ist grundsätzlich eine Zertifizierung notwendig. Da das Zertifikat aber ausläuft, entspricht die Nutzung der Karten ohne Zertifizierung ab 7. Juni 2025 nicht mehr den rechtlichen Anforderungen für Registrierkassen. Um die rechtlichen Vorgaben weiter zu erfüllen, ist ein Kartentausch erforderlich.

Die Registrierkasse selbst müssen Sie nicht abmelden bzw. neu anmelden. Sie müssen in FinanzOnline die neue Signaturkarte registrieren und die alte Signaturkarte abmelden.

Ja. Das Vorgehen zur Außerbetriebnahme ist in § 17 RKSV geregelt.

Nein, es ist keine Datensicherung des Datenerfassungsprotokolls oder Ähnliches erforderlich.

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.

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