Person mit rosa Bluse, gelbem Schutzhelm, Dokumentenmappe und schwarzer Rolle steht freudig vor einem modernen Bau und blickt in die Ferne
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Arbeitnehmerschutz

Von der Evaluierung bis zur Arbeitsinspektion

Lesedauer: 1 Minute

18.01.2024

Der Arbeitnehmerschutz soll die Sicherheit und die Gesundheit von Arbeitnehmern gewährleisten. Betriebe müssen Arbeitsplätze überprüfen und für die Einhaltung der Vorschriften sorgen. Je nach Größe des Unternehmens sind Betriebe verpflichtet Verantwortliche für Erste-Hilfe, Brandschutz und Sicherheit zu ernennen. Die Arbeitsinspektion kontrolliert und unterstützt bei der Einhaltung der Vorschriften.

Aushangpflichtige Gesetze

Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Gesetzen vor, die verpflichtend im Betrieb aufliegen müssen. Beispielsweise betrifft dies den technischen Arbeitnehmerschutz.

Arbeitsplatzevaluierung

Unter Evaluierung versteht man die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren am Arbeitsplatz sowie die Festlegung von erforderlichen Maßnahmen. Die Evaluierung hat jeder Arbeitgeber, auch wenn nur ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, durchzuführen. Die Evaluierungspflicht betrifft sowohl arbeitsbedingte, physische und psychische Belastungen. Werden Belastungen festgestellt, sind diese zu beseitigen. Hinsichtlich werdenden Müttern und stillenden Müttern sind besondere Vorschriften vorgesehen. Vorschriften für die Ausstattung von Arbeitsplätzen und –räumen beziehen sich zum Beispiel auf die Raumhöhe, Fläche, den Luftraum oder die Lichtverhältnisse.

Erste Hilfe am Arbeitsplatz

Für Arbeitsstätten und Baustellen ist eine Erste-Hilfe-Ausstattung vorgeschrieben. Die Ausstattung richtet sich nach Anzahl der Arbeitnehmer, Art der Arbeitsvorgänge, verwendeten Arbeitsmitteln oder -stoffen und möglichen Verletzungsgefahren. Arbeitgeber müssen Ersthelfer bestellen. Die Anzahl der zu bestellenden Ersthelfer und deren Ausbildung hängt von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer ab.

Sicherheitsvertrauenspersonen

Ab 10 Mitarbeitern ist eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen. Der Arbeitgeber ernennt diese für vier Jahre. Falls es einen Betriebsrat gibt, muss dieser zustimmen. Die vorgeschriebene Arbeitsschutz-Ausbildung dauert 24 Stunden. Sicherheitsvertrauenspersonen beraten den Arbeitgeber in Arbeitsschutzfragen, informieren über Mängel und kontrollieren Schutzmaßnahmen.

Brandschutz

Arbeitgeber müssen Brandschutzbeauftragte für Brandbekämpfung und Evakuierung ernennen. Sie haben eine 16-stündige Ausbildung zu absolvieren. Die Schulung erfolgt nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände und Brandverhütungsstellen. Die Behörde kann bei größeren Betrieben zusätzlich die Bestellung von Brandschutzwarten vorschreiben.

Die Arbeitsinspektion

Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes. Für die Kontrollen braucht es keine Terminvereinbarung. Kontrollbesuche liegen im Ermessen des Kontrollorgans. Die Kontrollorgane dürfen den Betrieb betreten, Auskünfte einholen, Personen vernehmen und in Unterlagen Einsicht nehmen.