Bildkonzept mit Post-It Tax Time, daneben liegen ein Taschenrechner, eine Zierpflanze, ein Wecker sowie Büroklammern auf einem rosaroten Hintergrund
© doucefleur | stock.adobe.com

Steuerreform in Malaysia

Einführung der Globalen Mindeststeuer (GMT)

Lesedauer: 1 Minute

Malaysia Banken/Versicherungen
24.04.2025

Malaysia ist Teil des OECD/G20-Inklusivrahmens für BEPS (Base Erosion and Profit Shifting). BEPS ist ein globales Steuerabkommen, das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Zusammenarbeit mit den G20-Staaten ins Leben gerufen wurde, um Steuervermeidung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen zu bekämpfen.

Ziel, Regelungen und Auswirkungen auf multinationale Unternehmen 

Die GMT ist eine Steuerreform, die einen Mindeststeuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen (MNEs) festlegt. Diese Reform betrifft MNEs, welche mindestens zwei der vier Jahre vor dem Testjahr einen konsolidierten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro oder mehr erzielt haben.

Unterschreitet das Unternehmen in einem Land den Mindestbetrag in Höhe von 15 %, wird eine Aufstockungssteuer erhoben, um diesen auf 15 % zu erhöhen. Es kann eine "Top-Up-Steuer" von anderen Ländern erhoben werden oder durch ein spezielles nationales System wie das Qualified Domestic Top-Up Tax (QDMTT). 

Die Regel soll sicherstellen, dass große multinationale Unternehmen ihren fairen Anteil an Steuern zahlen, auch in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen, und eine faire Besteuerung nach internationalen Standards gewährleisten.

Implementierung der GMT in Malaysia 

Mit der Verabschiedung des Finanzgesetzes (Nr. 2) 2023 wurden die GloBE-Regeln in das malaysische Steuerrecht aufgenommen. Die Globale Mindeststeuer tritt nun für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen (Zeitplan für die Implementierung von GMT in Malaysia).

Die Einführung der GMT bringt auch neue Anforderungen an die Steuer-Compliance mit sich. Unternehmen müssen nicht nur die GloBE Information Return einreichen, sondern auch eine zusätzliche Steuererklärung, die „Top-up Tax Return“, für jede betroffene Einheit in Malaysia. Diese Erklärung muss 15 Monate nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden, für die erste Einreichung gilt eine Fristverlängerung auf 18 Monate.

Im Budget 2025 kündigte die malaysische Regierung die Prüfung eines „Strategischen Investitions-Steuerguthabens“ (SITC) an. Es funktioniert ähnlich wie eine Steuervergütung, bei der die Steuerlast des Unternehmens reduziert wird, falls es Investitionen in vordefinierte Bereiche tätigt oder bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten durchführt. Es stellt eine GMT-konforme Alternative zu traditionellen Steueranreizen dar und fördert die langfristige Steuererleichterung.

Ausblick

Die Einführung des GMT-Regimes für Bilanzabschlüsse ab 2025 hat bereits begonnen, jedoch bleiben noch viele Unsicherheiten bestehen. In den kommenden Jahren wird sich die Landschaft der Steueranreize in Malaysia voraussichtlich erheblich verändern. Besonders für malaysische Tochtergesellschaften von multinationalen Unternehmensgruppen (MNE) ist es wichtig, bestehende Steueranreize zu prüfen und mögliche Alternativen zu evaluieren, um langfristig steuerlich effizient zu bleiben.

Weitere interessante Artikel