
Aktueller Stand der Sanktionen gegen Jemen
Überblick über die restriktiven Maßnahmen der EU
Lesedauer: 1 Minute
Es bestehen folgende Sanktionen:
- Militärgüterembargo:
Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von Rüstungsgütern unmittelbar oder mittelbar an oder zugunsten der im Anhang der VO 1352/2014 idgF genannten Personen.
Analog gilt ein Verbot der technischen oder finanziellen Unterstützung dafür. - Finanzsanktionen gegenüber den im Anhang zur VO 1352/2014 idgF genannten Personen: Einfrieren von Geldern/ev. Kontensperre, Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot)
- Frachtkontrolle: die EU-Mitgliedstaaten kontrollieren alle Ladungen auf dem Weg nach Jemen bei Verdacht einer verbotenen Sendung und beschlagnahmen und entsorgen solche verbotenen Lieferungen
Rechtsquellen:
- Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 (Konsolidierter Text 16. Februar 2023), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2024/2161
- Beschluss 2014/932/GASP (Konsolidierter Text 16. Februar 2023), geändert durch Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2162
Sonstige Informationen:
Antragstellung
BMWET, Abteilung II/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmwet.gv.at
- Details/Infos zur Antragstellung
- Formulare als Beilage zur Antragstellung sowie Formulare in barrierefreier Form
Die Höhe der Abgaben und Gebühren und wann diese anfallen, finden Sie unter Details/Infos zur Antragstellung.
Hinweis:
Neben den oben dargestellten besonderen embargorechtlichen Bestimmungen bleiben
- die personenbezogenen Embargos (Menschenrechtsverstöße, Terrorismus, Verbreitung/Einsatz von Chemiewaffen, Cyber-Angriffe gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten) sowie
- die allgemeinen Ausfuhrkontrollregelungen (z.B. EU-Dual Use-Verordnung) sowie
- für bestimmte Güter und Technologien die „No re-export to Russia/Belarus-Clause"
zusätzlich anwendbar.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Stand: 14.04.2025