
USA: Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile
Was wurde beschlossen
Am 26. März 2025 kündigte US-Präsident Trump 25 % Zoll zusätzlich auf US-Importe von Kraftfahrzeugen (Sedan, SUV’s, Crossovers, Minivans, Cargovans und leichte LKWs) und Kraftfahrzeugteile (Motoren, Getriebe, Teile für den Antriebsstrang und elektrische Komponenten) an.
Am 3. April ist der 25%-ige Zoll auf Autos in Kraft getreten. Der Zoll gilt zusätzlich zu bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Alle Waren, die unter diese Automobilzölle fallen, sind von den reziproken US-Zöllen ausgenommen.
Die Liste der Fahrzeuge (Annex I) umfasst Limousinen, Sport Utility Vehicles, Crossover Utility Vehicles, Minivans, Cargo Vans und leichte Lkws mit den folgenden HTSUS-Unterpositionen 8703.22. 01, 8703.23.01, 8703.24.01, 8703.31.01, 8703.32.01, 8703.33.01, 8703.40.00, 8703.50.00, 8703.60.00, 8703.70.00, 8703.80.00, 8703.90.01, 8704.21.01, 8704.31.01, 8704.41.00, 8704.51.00, und 8704.60.00.
Diese Zölle gelten auch dann, wenn die Fahrzeuge im Rahmen eines Freihandelsabkommens oder eines Präferenzprogramms für eine besondere zolltarifliche Behandlung in Frage kommen (Ausnahmen gelten im Rahmen des USMCA Abkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada).
Ab 3. Mai sollen etwa 150 Kategorien von Autoteilen mit Abgaben belegt werden. Die Liste inkludiert Motoren, Getriebe, Lithium-Ionen-Batterien und andere wichtige Komponenten. Betroffen sind auch Teile wie Reifen, Stoßdämpfer, Zündkerzen und Bremsschläuche. US-Hersteller wird zudem die Möglichkeit geboten, binnen 90 Tagen gegenüber dem US-Handelsministerium weitere Komponenten für die Liste vorzuschlagen.
Diese Zölle gelten für die betroffenen Komponenten auch dann, wenn sie im Rahmen eines Freihandelsabkommens oder eines Präferenzprogramms für eine besondere Zollbehandlung in Frage kommen (Ausnahmen gelten im Rahmen des USMCA Abkommens zwischen den USA, Mexiko und Kanada).
Etwa die Hälfte der in den USA verkauften Autos stammen aus dem Ausland, und fast 60 Prozent der Autoteile der Fahrzeuge, die in den USA montiert werden, sind importiert.
Ausnahmen
Importeure von Autos, die unter das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) fallen, können den US-amerikanischen Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den 25-prozentige Zoll nur auf den Wert der nicht-US-amerikanischen Anteile zahlen (Zollpräferenzbehandlung).
Importeure, die diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, müssen den US-Anteil der importierten Fahrzeuge genau angeben. Bei Falschangaben sieht die Proklamation vor, dass der 25-prozentige Zollsatz auf den vollen Wert des Fahrzeugs erhoben wird.
USMCA-konforme Autoteile bleiben zollfrei bis das US-Wirtschaftsministerium und die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) ein Verfahren zur Erhebung von Zöllen auf ihre nicht aus den USA stammenden Inhalte festlegen.
Fahrzeuge, die 25 Jahre oder mehr vor dem Jahr der Einfuhr hergestellt wurden, sind von den Zöllen befreit.
Rechtliche Grundlage
Die Zölle basieren (wie die Stahl- und Aluminiumzölle) auf Section 232 of the Trade Expansion Act of 1962 und dem Ergebnis einer bereits 2019 erfolgten Untersuchung durch das Handelsministerium, dass die Einfuhren von Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen und bestimmten Autoteilen die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden könnten.