Restaurantleiterin bei einer Teambesprechung
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Kollektivvertrag ab 1.11.2024

Kollektivvertrag Neu für Gastronomie und Hotellerie ab 1.11.2024 bzw. 1.5.2025

Fakten und Informationsangebote für Unternehmen im Hotel- und Gastgewerbe 

Lesedauer: 1 Minute

25.04.2025

1. Inkrafttreten

Mit 1.11.2024 tritt für alle Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe ein neuer Kollektivvertrag in Kraft. Dieser gilt sowohl für Arbeiter:innen als auch Angestellte sowie Lehrlinge und Praktikant:innen im Hotel- und Gastgewerbe. 

Eckpunkte des neuen Kollektivvertrags


Folgende Teile des neuen Kollektivvertrages gelten jedoch erst ab 1.5.2025:

  • Neuregelung der Lohn-/Gehaltsgruppe 4,
  • Anrechnung von Vordienstzeiten bei Fachkräften bzw. Branchenerfahrung bei Hilfskräften und
  • Vereinheitlichung der Dienstzeitzulage (5 Jahre)
Eckpunkte der mit 1.5.2025 in Kraft tretenden KV-Regelungen


2. Informationen zum Kollektivvertrag ab 1.11.2024

Video: Neuer Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe ab 1.11.2024

Download: Präsentation zum Video (.pdf)

Erläuterungen

Erläuterungen zu einzelnen Punkten des neuen Kollektivvertrages:

Fragen & Antworten

Informationsveranstaltungen

3. Kollektivvertrag ab 1.11.2024

3a. Folgende Kollektivverträge bleiben aufrecht:

4. Lohntabellen

4a. Lohntabellen ab 1.5.2025

4b. Lohntabellen ab 1.11.2024

5. Gehaltstabellen

5a. Gehaltstabellen ab 1.5.2025

5b. Gehaltstabellen ab 1.11.2024

6. Musterverträge

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