(Muster-)Vereinbarung über den Besuch einer Bauhandwerkerschule, Arbeiter/innen
- Gilt für:
- Österreichweit
Wenn Sie vor dem 1.5.2025 eine Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen haben, senden wir Ihnen die Rückzahlungstabelle gerne auf Anfrage per E-Mail an office@bau.or.at.
Vereinbarung über den Besuch einer Bauhandwerkerschule
zwischen der Firma ............................................................................................
dem Arbeitnehmer .............................................................................................
wird einvernehmlich vereinbart, dass Letzterer während der Zeiten des Besuchs einer dreiklassigen Bauhandwerkerschule gem. § 59 Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 435/1995, bei vermindertem Entgelt weiterbeschäftigt wird.
Der Kollektivvertrag über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern, abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Bau, dem Fachverband der Bauindustrie, der Bundesinnung Holzbau und der Gewerkschaft Bau–Holz vom 20.2.2025 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung (siehe Anlage).
Insbesondere gilt Folgendes:
- Das sich daraus ergebende Entgelt beträgt
- in der ersten Klasse 70 %,
- in der zweiten Klasse 80 %,
- in der dritten Klasse 90 %
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer können während der Laufzeit einer Klasse und bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende derselben keine rechtswirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen.
- Zeiten des Schulbesuchs werden für die Berechnung des Weihnachtsgeldes nicht herangezogen.
- Ein Anspruch auf kollektivvertragliche Dienstreisevergütungen, Zulagen und Zuschläge gebührt nicht.
- Die Gesamtausbildungsdauer erstreckt sich über drei Jahre, wobei jede Klasse 13 Unterrichtswochen umfasst und jeweils Anfang Dezember beginnt und bis spätestens 25. März dauert.
- Zwischen 24.12. und 6.1. gilt Gebührenurlaub als vereinbart.
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle der Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung oder eines vorzeitigen Austritts ohne wichtigen Grund innerhalb von drei Jahren nach erfolgreichem Abschluss dem Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Diese Rückzahlungsverpflichtung beläuft sich auf auf ........ Euro (Anmerkung: Für den aktuellen Eurobetrag siehe Rückzahlungstabelle Spalte 3) und sinkt monatlich um ein Sechsunddreißigstel ab.
Für den Fall der Endigung des Arbeitsverhältnisses durch Selbstkündigung, verschuldete Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund vor Abschluss der Bauhandwerkerschule hat der Arbeitnehmer nach der 1. Klasse ........ Euro (Anmerkung: Für den aktuellen Eurobetrag siehe Rückzahlungstabelle Spalte 1) zurückzuzahlen. Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Zwölftel ab.
Für den Fall der Endigung des Arbeitsverhältnisses durch Selbstkündigung, verschuldete Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund vor Abschluss der Bauhandwerkerschule hat der Arbeitnehmer nach der 2. Klasse ........ Euro (Anmerkung: Für den aktuellen Eurobetrag siehe Rückzahlungstabelle Spalte 2) zurückzuzahlen. Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Vierundzwanzigstel ab.
Der Betrag, der aufgrund dieser Bestimmung zurückzuzahlen ist, wird jährlich um den Prozentsatz der jeweiligen Lohnerhöhung des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe angehoben.
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Unterschrift des Arbeitnehmers
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Unterschrift des Arbeitgebers
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