Fahrzeugtechnik, Bundesinnung
Durchführung von Abschleppfahrten
Anwendung der Handwerkerregelung auf Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten
Lesedauer: 1 Minute
Der Erlass Anwendung der Handwerkerregelung auf Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten, die Abschleppfahrten durchführen wird hinsichtlich des Punktes 2.1 „Fahrer von Abschleppdiensten“ betreffend die Durchführung von Abschleppfahrten durch Werkstattmitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit zu Reparatur- und Wartungszwecken (Seite 7) aufgehoben.
Die Rechtsmeinung wird von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nicht weiter aufrecht erhalten.
Stand: 27.11.2018