Zwei lächelnde Personen mit Schürzen sitzen vor Laptop, ringsum Malerutensilien
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Kunsthandwerke, Bundesinnung

Zugangsvoraussetzungen bei den Kunsthandwerken

Nachweis der fachlichen Befähigung laut GewO.  

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18.04.2025

Die Verordnung (gem. § 18 (1) GewO) legt fest, durch welche Belege die erforderliche fachliche Befähigung für das jeweilige Gewerbe nachzuweisen ist.

Zugangsverordnungen 

  • für das verbundene Handwerk der Orgelbauer, der Harmonikamacher, der Klaviermacher, der Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger, der Holzblasinstrumenteerzeuger und der Blechblasinstrumenteerzeuger
    >> Konsolidierte Fassung 
  • für das verbundene Handwerk der Buchbinder, der Etui- und Kassettenerzeugung und der Kartonagewarenerzeugung
    >> Konsolidierte Fassung
  • für das verbundene Handwerk der Gold- und Silberschmiede und der Gold-, Silber- und Metallschläger
    >> Konsolidierte Fassung  
  • für das Handwerk der Uhrmacher
    >> Konsolidierte Fassung