Verschiedene bunte Verschlüsse von Plastikflaschen, Vogelperspektive
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Kunststoffverarbeiter, Bundesinnung

Zugangsvoraussetzungen für Kunststoff­verarbeiter:innen

Nachweis der fachlichen Befähigung laut GewO.  

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18.04.2025

Zugangsverordnung

Die Verordnung (gem. § 18 (1) GewO) legt fest, durch welche Belege die erforderliche fachliche Befähigung für das jeweilige Gewerbe nachzuweisen ist.