
Kunststoffverarbeiter, Bundesinnung
Zugangsvoraussetzungen für Kunststoffverarbeiter:innen
Nachweis der fachlichen Befähigung laut GewO.
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18.04.2025
Zugangsverordnung
Die Verordnung (gem. § 18 (1) GewO) legt fest, durch welche Belege die erforderliche fachliche Befähigung für das jeweilige Gewerbe nachzuweisen ist.
- für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
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