Zwei Personen in Schutzwesten und mit Helmen stehen sich gegenüber und blicken sich lächelnd an. Die linke Person hat Unterlagen und ein kleines Gerät in den Händen. Hinter ihnen stehen viele Windräder in einer Landschaft.
© amorn | stock.adobe.com

2. Oö. Bauordnungs-Novelle 2024

Anpassungen für nicht bewilligungspflichtige Windkraftanlagen, PV-Anlagen und bestimmte thermische Solaranlagen

Lesedauer: 1 Minute

22.07.2024

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen erfolgt eine Ausweitung des Katalogs der bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben (§ 26) für nicht bewilligungspflichtige Windkraftanlagen sowie bestimmte nicht bewilligungspflichtige PV-Anlagen und bestimmte thermische Solaranlagen (bisher § 25 Abs. 1 Z 7 und Z 7a). 

Die 2. Oö. Bauordnungs-Novelle 2024 wurde am 18. Juli 2024 kundgemacht. Die Bestimmungen treten mit 19. Juli 2024 in Kraft.  

Links:

Weitere interessante Artikel
  • Nahaufnahme eines blauen Helmes, einer reflektierenden Skibrille, in der sich eine Person in Skianzug und Snowboard spiegelt, sowie darunter liegender, heller Handschuhe, auf einer Holzplatte liegend. Im Hintergrund sind verschneite Berge
    Änderung bei harmonisierten Normen für Gehörschützer, persönliche Absturzschutzausrüstung und Geräte für Augen- und Gesichtsschutz
    Weiterlesen
  • Autobahn in Vogelperspektive mit bewegungsunscharfen Fahrzeugen umgeben von grüner Landschaft
    OÖ Landesstraßen-LärmimmisionsschutzVO – Regelungen für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben
    Weiterlesen
  • CE Kennzeichnung auf einem elektronischem Gerät
    CE – Aktualisierung der Normenverweise und die Aufnahme neuer Normenverweise
    Weiterlesen