Autobahn in Vogelperspektive mit bewegungsunscharfen Fahrzeugen umgeben von grüner Landschaft
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OÖ Landesstraßen-LärmimmisionsschutzVO – Regelungen für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Die Verordnung betrifft Unternehmen, die UVP-pflichtige Straßenbauvorhaben des Landes OÖ ausführen und gilt für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben (samt Zulaufstrecken).

Inhalt im Überblick:

  • Regelungen für den betriebsbedingten Schall
  • Regelungen für den baubedingten Schall
  • Gemeinsame Bestimmungen für betriebs- und baubedingten Schall 

Die Verordnung tritt mit 19. Jänner 2024 in Kraft. Nähere Details siehe Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV


Verordnung der Oö. Landesregierung über Lärmimmissionsschutzmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen (Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV)

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