
Änderung der Veranstaltungssicherheitsverordnung
LGBl. Nr. 20/2019
Lesedauer: 1 Minute
Die oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung wird mit LGBl. Nr. 20/2019 dahingehend verändert, dass das Aufstellen bzw. der Aufbau Fliegender Bauten im Schutzstreifen unterhalb von Hochspannungsfreileitungen (Nennspannung über 1 kV), sofern dazu nicht vom Betreiber der Hochspannungsfreileitung eine konkrete schriftliche Zustimmung vorliegt, verboten ist.
Weiters wird die Wortfolge „Obersten Nationalen Sportkommission für den Kraftfahrsport (OSK)“ durch „Austrian Motorsport Federation (AMF)“ ersetzt.
Die Novelle wurde am 28. Februar 2019 im Landesgesetzblatt kundgemacht und ist ohne weitere Übergangsbestimmungen am 1. März 2019 in Kraft getreten. Betroffen sind Unternehmen, die Veranstaltungen organisieren oder durchführen bzw. in deren Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden.
Weitere Informationen:
Oö. Veranstaltungs-Formularverordnung 2021
Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung
Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
Land OÖ - Informationen zum Veranstaltungssicherheitsgesetz
Stand: 01.04.2022