Restaurantleiterin bei einer Teambesprechung
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Kollektivvertrag ab 1.11.2024

Kollektivvertrag Neu für Gastronomie und Hotellerie ab 1.11.2024 bzw. 1.5.2025

Fakten und Informationsangebote für Unternehmen im Hotel- und Gastgewerbe 

Lesedauer: 2 Minuten

28.04.2025

1. Inkrafttreten

Mit 1.11.2024 tritt für alle Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe ein neuer Kollektivvertrag in Kraft. Dieser gilt sowohl für Arbeiter:innen als auch Angestellte sowie Lehrlinge und Praktikant:innen im Hotel- und Gastgewerbe. 

Eckpunkte des neuen Kollektivvertrags


Folgende Teile des neuen Kollektivvertrages gelten jedoch erst ab 1.5.2025:

  • Neuregelung der Lohn-/Gehaltsgruppe 4,
  • Anrechnung von Vordienstzeiten bei Fachkräften bzw. Branchenerfahrung bei Hilfskräften und
  • Vereinheitlichung der Dienstzeitzulage (5 Jahre)
Eckpunkte der mit 1.5.2025 in Kraft tretenden KV-Regelungen


2. Informationen zum Kollektivvertrag ab 1.11.2024

Video: Neuer Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe ab 1.11.2024

Download: Präsentation zum Video (.pdf)

Erläuterungen

Erläuterungen zu einzelnen Punkten des neuen Kollektivvertrages:

Fragen & Antworten

3. Informationsveranstaltungen

DatumUhrzeitDetails
12.05.202514:00 – 16:00 Uhr

Webinar zu den Neuerungen ab 01.05.2025

Detailinfos und Anmeldung

Anmeldung bitte bis 07.05.2025

16.06.202510:00 – 12:00 Uhr

Webinar zu den Neuerungen ab 01.05.2025

Detailinfos und Anmeldung

Anmeldung bitte bis 04.06.2025

Informationsveranstaltungen für für Steuerberater:innen, Lohnverrechner:innen und Personalverrechner:innen bieten sowohl die Akademie der Steuerberater:innen als auch die Akademie des Bundesverband Österreichischer Bilanzbuchhalter

4. Kollektivvertrag ab 1.11.2024

4a. Folgende Kollektivverträge bleiben aufrecht:

5. Lohntabellen

5a. Lohntabellen ab 1.5.2025

5b. Lohntabellen ab 1.11.2024

6. Gehaltstabellen

6a. Gehaltstabellen ab 1.5.2025

6b. Gehaltstabellen ab 1.11.2024

7. Musterverträge

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