Lächelnde Person mit Locken in grauer Schürze hält verschiedene Feilen in Händen
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Zugangsvoraussetzungen für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

Nachweis der fachlichen Befähigung laut GewO.  

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22.04.2025

Die Verordnung (gem. § 18 (1) GewO) legt fest, durch welche Belege die erforderliche fachliche Befähigung für das jeweilige Gewerbe nachzuweisen ist. 

Zugangsverordnungen