Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen
Aktuelle Informationen und gesetzliche Bestimmungen zur Prüfung und Begutachtung gemäß § 57a
Lesedauer: 1 Minute
Übersicht der wichtigsten rechtlichen Regelungen und Neuerungen bei der Fahrzeugbegutachtung.
Aktuelles
Korrekturplakette und Begutachtungsfristen für Fahrzeuge der Klasse L
Klarstellung zum Plakettentausch hinsichtlich der neuen Fristen zur Begutachtung
Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle
Anlage 6 der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung –Übergangsbestimmungen gemäß Anlage 2a PBStV
Änderung der Begutachtungsintervalle nach § 57a KFG für Zweiräder:
Periodische Fahrzeugüberprüfung für die Fahrzeugklasse L
Verwendung von Plattenbremsprüfstand gemäß Anlage 2a PBStV: Ab 1.1.2020 nicht mehr zulässig
Verwendung von Spieldetektoren gemäß Anlage 2a PBStV: Ab 1.1.2020 nicht mehr zulässig
Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle gem. Anlage 6 PBStV: Anwendung im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung
Aussetzung der Zulassung bei Gefahr im Verzug: Auslegung des § 44a Kraftfahrgesetz (KFG) (11.6.2018)
§ 57a – Vorgehensweise bei der Weiterverfolgung von schweren Mängeln oder Gefahr in Verzug: Informationspflicht der Begutachtungsstellen (5.6.2018)
On-Board-Diagnose-Auslese im Zuge einer §57a KFG Überprüfung: Vorgangsweise und Umsetzung der Prüfprozedur (17.5.2018)
Fristen und Überziehungsmöglichkeiten bei der wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57a: Klarstellung zur Auslegung § 57a Abs. 3 KFG und Fallbeispiele (14.5.2018)
Wiederkehrenden Begutachtung von historischen Fahrzeuge ab 1.1.2018: Bestimmungen zur Durchführung der Begutachtung nach § 57a KFG (Dezember 2017)
Begutachtungsintervalle, Begutachtungszeitpunkt: Klarstellung zur Auslegung § 57a Abs. 3 KFG und Fallbeispiele (27.11.2017)
Software-Umstellung der § 57a-KFG-Begutachtungsprogramme: Frist zur Umstellung auf aktuelle Programmversionen (September 2017)
Abgasmessungen bei Diesel-Kraftfahrzeugen: Durchführung von Messungen an Fahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3 500 kg und Fahrzeugen mit Überlastungsschutz (September 2017)
Begutachtung von Zugmaschinen (Fahrzeuge der Klasse T): Überprüfung und und Beurteilung von Druckluftbeschaffungsanlagen (Februar 2014)
Durchführung von Abgastests bei Dieselfahrzeugen mit Überlastungsschutz: Messung der Abgastrübung mit Gasstößen bis zur Abregeldrehzahl (Februar 2014)
Weitere Informationen
Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV): Bestimmungen zur Durchführung von Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen, Fahrtschreibern und Kontrollgeräten
Das § 57a-Pickerl: Die wichtigsten Fakten zur Begutachtung sowie Fragen und Antworten
Stand: 27.04.2021