Änderung der Begutachtungsintervalle nach § 57a KFG für Zweiräder
Periodische Fahrzeugüberprüfung für die Fahrzeugklasse L
Lesedauer: 1 Minute
Am 3. Juli 2019 wurde die 37. Novelle des Kraftfahrgesetz im Nationalrat beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 31. Juli 2019 durch das BGBl. I Nr. 78/2019.
Neuer Überprüfungsintervall
Eine wesentliche Änderung ist dabei die Umstellung des Begutachtungsintervalls für die periodische Fahrzeugüberprüfung von Zweirädern der Fahrzeugklasse L. Das bisherige Überprüfungs-Intervall von 1-1-1 Jahren wird per 1. März 2020 auf 3-2-1 Jahre geändert.
Diese neuen Begutachtungsfristen für die Fahrzeugklasse L gelten auch für bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge. Der Zulassungsbesitzer eines solchen Fahrzeuges, für das nunmehr eine längere Frist gilt, als auf der Lochmarkierung der Begutachtungsplakette ersichtlich ist, kann die Ausfolgung einer neuen Begutachtungsplakette mit neu gelochtem nächsten Begutachtungstermin verlangen.
Hierfür muss sich der Zulassungsbesitzer an die Zulassungsstelle – und NICHT an die ermächtigte § 57a-Begutachungsstelle – wenden.
Klarstellung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen der Klasse L
Zu den Punkten Fristenberechnung für die wiederkehrende Begutachtung und den Plakettentausch hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eine Klarstellung zu der Verlängerung der Begutachtungsfristen veröffentlicht.
Verlängertes Überprüfungsintervall ist falsches Signal
Bundesinnungsmeister KommR Josef Harb bedauert die Verlängerung der Begutachtungsfristen für diese besonders gefährdete Fahrzeugklasse. Er verweist auf die österreichweit koordinierte Stellungnahme der WKÖ, welche die Auffassung der Bundesinnung Fahrzeugtechnik geteilt hat.
Darin wird gerade auf die Presseaussendung der Statistik Austria vom 29.4.2019 verwiesen, die einen Anstieg der Unfälle mit Motorrad festgestellt wurde (die Zahl der Motorradtoten stieg um 23% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum). Daher gilt es, so weiter in dieser Stellungnahme, ein höheres Bewusstsein bei den Lenkerinnen und Lenkern für den ordnungsgemäßen Zustand von Kraftfahrzeugen zu schaffen.
Bundesinnungsmeister KommR Josef Harb unterstreicht nachdrücklich: "Aus unserer Sicht ist ein verlängertes Überprüfungsintervall, insbesondere bei der Fahrzeugklasse L das falsche Signal."
Weitere Infos:
- Erläuterungen zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen der Klasse L
- Klarstellung zur Korrekturplakette und den Begutachtungsfristen für Fahrzeuge der Klasse L
Stand: 28.05.2020