
Tabubruch sorgt für große Verunsicherung
Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKS hat von Beginn an den Mobilitätsbeitrag bzw. das Guest Mobility Ticket für Salzburg in der geplanten Form abgelehnt. Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter Beherbergungsbetrieben sowie das Gutachten eines renommierten Verwaltungsjuristen ordnen das Projekt nun als schwer umsetzbar und verfassungsrechtlich höchst bedenklich ein.
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Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKS stellt sich weiterhin vehement gegen den Mobilitätsbeitrag im Rahmen der Nächtigungsabgabe in Stadt und Land Salzburg. Bei einer großangelegten Befragung von Kondeor Tourismusforschung gaben 54,3% der 300 befragten gewerblichen Beherbergungsbetriebe an, gegen die neue Mobilitätsabgabe und das damit finanzierte Guest Mobility Ticket zu sein.
„Hier hat die Landespolitik eindeutig die Rechnung ohne den Wirt gemacht“, bringt Albert Ebner, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKS, das Befragungsergebnis auf den Punkt. Denn die Einführung ohne Einbindung der Tourismusverbände sei ein klarer Tabubruch in der bisher gepflogenen Tourismuspolitik des Landes. Laut Salzburger Fremdenverkehrsgesetz entscheiden die einzelnen Tourismusverbände im Land autonom über Höhe und Verwendung der Nächtigungsabgabe. „Nun dieses Projekt einfach von oben herab durchzuziehen, wird zu erheblichen Wiederständen innerhalb der Branche führen“, gibt Ebner zu bedenken.
Besonders hoch ist die Ablehnung laut Befragung in den Bezirken Zell am See (54,2%), Hallein (60%) und Tamsweg (91,7%). Als Hauptgründe werden immer wieder angegeben, dass es in den Bezirken bereits bestehende kostenlose Öffi-Angebote für Gäste gibt, oder aber auch, dass der Öffi-Anschluss zu weit weg vom Hotel bzw. unattraktiv ist“, erläutert Ebner. Hinzu kommt, dass das Angebot einen enormen bürokratischen Aufwand für die Betriebe nach sich zieht: „Die Rezeptionen mutieren damit zu Öffi-Auskunftsstellen, die vom Ausfüllen des Antrages samt Datenschutzerklärung bis hin zu den Fahrtzeiten und Anschlussmöglichkeiten alles zu beantworten haben“, betont Ebner. „Jeder Trafikant, der ein Öffi-Ticket verkauft, bekommt dafür eine Provision. Und wir sollen diesen zusätzlichen Aufwand stemmen, obwohl wir immer schwieriger Personal bekommen und die Rezeptionen zu Stoßzeiten ohnedies notorisch überlastet sind“, betont Ebner. Falls dann die Öffi-Verbindung für die Gäste einmal nicht klappt, würden laut Ebner auch noch die Beschwerden bei den Betrieben landen: „Was tun wir, wenn die Kapazitäten der Öffis nicht ausreichen? Etwa wenn der Bus an der Haltestelle vorbeifährt, weil er schon voll ist, oder wenn hunderte Schüler eines Jugendgästehauses im Bezirk von A nach B und wieder zurückwollen?“
Der Spartenobmann ist daher überzeugt, dass es unverantwortlich ist, das Guest Mobility Ticket in der geplanten Form einzuführen. „Das Gutachten eines Verwaltungsjuristen bestätigt uns, dass die Öffi-Abgabe höchst bedenklich ist. Vor allem gegenüber den Einheimischen ist es schwer zu argumentieren, dass Gäste um nur 50 Cent pro Tag die Öffis im Land nutzen können. Wir werden daher bis zum Verfassungsgerichtshof gehen, um die Umsetzung in der geplanten Form zu bekämpfen“, resümiert Ebner.
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