
Was ändert sich bei der Bildungskarenz?
Die geplante Abschaffung des Weiterbildungsgeldes und des Bildungsteilzeitgeldes wurde im Nationalrat am 7. März 2025 beschlossen.
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Aktualisiert am 20.03.2025
Diese Änderung tritt mit 1. April in Kraft. Die Übergangsbestimmungen sehen Folgendes vor:
- Vereinbarungen, aufgrund derer der Bezug von Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld mit spätestens 31. März 2025 beginnt oder die bis Ende März vom AMS zuerkannt wurden, gelten für die verbleibende, zuerkannte Bezugsdauer weiter.
- Für bis Ende Februar 2025 abgeschlossene Vereinbarungen über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit steht Weiterbildungsgeld/ Bildungsteilzeitgeld zu, sofern die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.
Der Arbeitnehmer erhält gegenüber dem Arbeitgeber ein Rücktrittsrecht von einer bis zum 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz/Bildungsteilzeit, wenn in diesen Fällen aufgrund der Gesetzesänderung ein Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann.
- Ungeachtet der Streichung des Weiterbildungsgeldes und des Bildungsteilzeitgeldes bleiben die arbeitsrechtlichen
Regelungen im AVRAG in Kraft (Sonderzahlungen, Urlaub, Abfertigung).
Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass mit den Sozialpartnern bis Ende 2025 eine Nachfolgeregelung geschaffen wird.
AMS: Stopp für Weiterbildungsgeld