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Was versteht man unter „Firma“?

Die „Firma“ ist der ins Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. 

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Aktualisiert am 22.04.2025

Von der Firma sind Geschäfts- oder Etablissementbezeichnungen (z. B. „Gasthof zur alten Linde“) zu unterscheiden, wie sie jeder Unternehmer – unter Beachtung der einschlägigen wettbewerbs- und immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen – nutzen kann, um seinen Außenauftritt ansprechender zu gestalten. 
Jedes Unternehmen, das im Firmenbuch eingetragen ist, muss über eine Firma verfügen. Das gilt etwa für Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG, Flexible Kapitalgesellschaft), Personengesellschaften (OG, KG), Genossenschaften sowie im Firmenbuch protokollierte Einzelunternehmer. 
Hinsichtlich der Einzelunternehmer ist zu bemerken, dass Unternehmer, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen jährlichen Umsatz von 700.000 € überschreiten oder deren Umsatz in einem Jahr mehr als 1 Mill. € beträgt, zur Eintragung in das Firmenbuch und damit zur Führung einer Firma verpflichtet sind. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, so kann sich ein Einzelunternehmer dennoch freiwillig in das Firmenbuch eintragen lassen.

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