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Wie sind die Arbeitszeiten für Lehrlinge unter 18 Jahren?

Die tägliche Arbeitszeit von minderjährigen Lehrlingen beträgt grundsätzlich acht Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden.

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Aktualisiert am 02.04.2025

Die Kollektivverträge können eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit vorsehen.

Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu neun Stunden ausgedehnt werden, wenn dadurch eine längere Wochenfreizeit erreicht wird, z. B. früheres Arbeitsende am Freitag. Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 45 Stunden ist erlaubt, wenn innerhalb eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraumes die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden nicht übersteigt. 

Die Durchrechnung ist jedoch nur zulässig, wenn
- der Kollektivvertrag eine solche Durchrechnung zulässt,
- für vergleichbare er­wach­sene Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer des Betriebes eine solche Arbeitszeiteinteilung besteht und
- eine abweichende Arbeitszeiteinteilung für Jugendliche der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.

Fällt in Verbindung mit Feiertagen die Arbeitszeit an Werktagen aus, um den Jugendlichen eine längere zusammenhängende Freizeit zu ermöglichen (z. B. bei Inanspruchnahme von sogenannten „Fenster­tagen“), so kann die ausfallende Normalarbeitszeit auf die übrigen Werktage von höchstens sieben Wochen verteilt werden. 

Die Tagesarbeitszeit darf aber auch in diesem Fall neun Stunden, die Wochenarbeitszeit in den einzelnen Wochen des Einarbeitungszeitraumes 45 Stunden nicht überschreiten.

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