
Änderung Harmonisierte Normen / technische Bedingungen bei Explosionsschutz und Geräte mit geringer Reichweite in den Frequenzbändern
Durchführungsbeschlüsse zu Änderungen der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2025/597 und (EU) 2025/650
Lesedauer: 1 Minute
Die folgenden Beschlüsse betreffen alle Unternehmen, die genannte Geräte in der EU auf den Markt bringen, einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/597
Änderung in Bezug auf eine harmonisierte Norm über den Explosionsschutz in untertägigen Bergwerken - Geräte und Schutzsysteme zur Absaugung von Grubengas
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 wird wie folgt geändert:
1. Zeile 42 wird gestrichen.
2.Die folgende Zeile wird eingefügt:
„42a. EN 14983:2024 Explosionsschutz in untertägigen Bergwerken — Geräte und Schutzsysteme zur Absaugung von Grubengas“
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/597 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 2. Dezember 2024 kundgemacht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Nummer 1 des Anhangs dieses Beschlusses gilt ab dem 1. Oktober 2026.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/650
Aktualisierung der harmonisierten technischen Bedingungen für Geräte mit geringer Reichweite in den Frequenzbändern 874-876 MHz und 915-921 MHz
Auf der Grundlage der von der CEPT durchgeführten Arbeiten, die sich im CEPT-Bericht 85 niedergeschlagen haben, kann der Schluss gezogen werden, dass es angemessen ist, die harmonisierten Frequenzbereiche für Breitband-Datenübertragungsgeräte und für Geräte mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen entsprechend den Vorschlägen der CEPT zu erweitern.
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1538 der Kommission wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Nähere Details siehe Beschluss.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/650 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am 1. April 2025 kundgemacht.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/597 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 in Bezug auf eine harmonisierte Norm über den Explosionsschutz in untertägigen Bergwerken — Geräte und Schutzsysteme zur Absaugung von Grubengas
- Durchführungsbeschluss (EU) 2025/650 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1538 im Hinblick auf die Aktualisierung der harmonisierten technischen Bedingungen für Geräte mit geringer Reichweite in den Frequenzbändern 874-876 MHz und 915-921 MHz
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1668 über die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1538 zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite in den Frequenzbändern 874-876 MHz und 915-921 MHz
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung