
Umwelt
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Vom 7. bis 9. April wurde das Brucknergymnasium Wels zum lebendigen Zentrum der Chemiebegeisterung: Die jährliche Landeschemieolympiade brachte 52 talentierte Schüler:innen aus ganz Oberösterreich zusammen, die sich spannenden theoretischen und praktischen Aufgaben stellten – darunter auch Laborübungen wie das präzise Pipettieren.
Der Wettbewerb bot nicht nur eine Bühne für junge Talente, sondern verdeutlichte auch, wie wichtig naturwissenschaftliche Bildung für die Zukunft ist. „Die Umstellung auf eine nachhaltige Industrie benötigt die Umstellung vieler chemischer Produktionsprozesse. Daher braucht gerade die chemische Industrie interessierten Nachwuchs für die Zukunft. Somit unterstützen wir dessen Entwicklung möglichst früh“, betont Dr. Ulrich Wieltsch, Fachvertretungsvorsitzender der chemischen Industrie.
Nach drei intensiven Tagen endete der 51. Landeswettbewerb mit einer feierlichen Siegerehrung. Jede:r Teilnehmer:in wurde persönlich gewürdigt und mit einem Buchpreis ausgezeichnet. Besonders erfreulich: Die beiden besten Schüler:innen – Anna Hois und Nesa Nemati, beide vom Brucknergymnasium Wels – erhielten zusätzlich Fachliteratur, gesponsert von der Sparte Industrie, und qualifizierten sich für den Bundeswettbewerb in Wien.
Wir gratulieren allen Teilnehmer:innen herzlich – und freuen uns auf die nächste Generation von Chemietalenten!
Einen Einblick samt Rückblick zur Olympiade selbst finden Sie hier.
Die Europäische Kommission (EK) hat soeben den ESPR-Arbeitsplan (nur auf Englisch verfügbar; vgl. Attachments) gemäß Art. 18 Abs. 3 Ökodesign VO (ESPR) veröffentlicht. Die nachstehenden Informationen können gerne an Mitglieder weitergeleitet werden.
Der Arbeitsplan legt Prioritäten für die Reihenfolge der Umsetzung (i) der ESPR und (ii) der Verordnung 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung (ELFR; Link zur konsolidierten Fassung) für den Zeitraum 2025-2030 fest.
Allgemeines
- Die Umsetzung wird in mehreren Schritten erfolgen: Vorbereitende Studien durch das Product Bureau gemeinsam mit dem Joint Research Center der EK (JRC), Konsultationen und Erlass der delegierten Rechtsakte für Endprodukte, Zwischenprodukte und sog. horizontale Maßnahmen (d.h. Regelungen, die mehrere Produkte in gleicher Weise betreffen)
- Wie mehrfach berichtet, hat das JRC bisher nur mit Vorbereitungsstudien für die Produktgruppen (i) Textilien und (ii) Eisen und Stahl begonnen. Weitere werden entsprechend der untenstehenden Priorisierung folgen.
- Das Product Bureau gibt den Beginn weiterer vorbereitender Studien bekannt.
Endprodukte
Endprodukte werden unter diesem Arbeitsplan in folgender Reihenfolge umgesetzt werden: Textilien (Bekleidung), Möbel, Reifen und Matratzen
1. Priorität: Textilien (Bekleidung) – geplante Annahme 2027
- Genannte Verbesserungspotenziale: verlängerte Produktlebensdauer, Materialeffizienz, Auswirkungen auf Wasser, Abfallvermeidung, Klimawandel und Energieverbrauch
- Informationsanforderungen sollen mit den Pflichten der Verordnung 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen in Einklang gebracht werden (aktuell in Überarbeitung)
- Wie oben erwähnt haben die Arbeiten an der Vorbereitungsstudie bereits begonnen (s.o.)
2. Priorität: Möbel – geplante Annahme 2028
- Genannte Verbesserungspotenziale: Ressourcennutzung, die Auswirkungen auf verschiedene Umweltauswirkungen haben (z. B. Klimawandel, Versauerung, Eutrophierung) und die Abfallvermeidung
3. Priorität: Reifen – geplante Annahme 2027
- Genannte Verbesserungspotenziale: Obwohl bereits durch EU-Rechtsvorschriften (z.B. VO 2020/740 über Reifenkennzeichnung), ist das Potenzial zur Verbesserung Wiederverwertbarkeit und Recyclinganteil und zur Minderung der Risiken im Zusammenhang mit Abfallentsorgung von Altreifen angedacht.
4. Priorität: Matratzen
- Im Entwurf des Arbeitsplans waren Matratzen noch ausgenommen. Die EK argumentiert die Aufnahme damit, dass es hohes Interesse seitens der Stakeholder gäbe.
- Genannte Verbesserungspotenziale: Abfallvermeidung, Verlängerung der Lebensdauer und Materialeffizienz
Zwischenprodukte
Es werden zwei Produktgruppen von Zwischenprodukten genannt: Die Erzeugung (inkl. Recycling) von Eisen & Stahl und Aluminium
1. Priorität: Eisen & Stahl – geplante Annahme 2026
- Genannte Verbesserungspotenziale: Auswirkungen auf Klimawandel, Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Luft, Stärkung der strategischen Autonomie der EU und technologische Innovation.
- Die Maßnahmen im Rahmen des ESPR sollen das im Rahmen des Clean Industrial Deal angekündigte grüne Stahllabel ergänzen. Die ESPR Anforderungen für Eisen & Stahl sollen neben bestehende Umwelt- und Klimamaßnahmen (z.B. ETS und CBAM) treten.
- Wie oben erwähnt haben die Arbeiten an der Vorstudie bereits begonnen (s.o.).
2. Priorität: Aluminium – geplante Annahme 2027
- Genannte Verbesserungspotenziale: Auswirkungen auf Klimawandel, Energieverbrauch, Luft, Wasser, biologische Vielfalt, Bodenverschmutzung und Rohstoffe. Durch die Verwendung von Sekundärmaterialien bei der Herstellung könnten die Treibhausgasemissionen um das bis zu 11-fache gesenkt werden.
- Die ESPR Anforderungen für Aluminium sollen neben bestehende Umwelt- und Klimamaßnahmen (z.B. ETS und CBAM) treten.
Horizontale Maßnahmen (ohne spezifischer Priorisierung)
- Reparierbarkeit (inkl. Scoring) – geplante Annahme 2027
- Genannte Verbesserungspotenziale: verstärkte Kreislaufwirtschaft bei (kritischen) Rohstoffen, Klimawandel und gezielte Anforderungen an die Haltbarkeit (Zuverlässigkeit).
- In der vorbereitenden Studie soll der Anwendungsbereich präzisieret werden und definiert werden, ob z.B. Produkte der Unterhaltungselektronik und kleine Haushaltsgeräte umfassen werden sollen.
- Recyclinganteil und Recyclingfähigkeit von elektrischen und elektronischen Geräten – geplant Annahme 2029
- Genannte Verbesserungspotenziale: Ressourcennutzung, verstärkte Kreislaufwirtschaft von (kritischen) Rohstoffen, Klimawandel und Abfallvermeidung.
- Soll gemeinsam mit der Novellierung der Richtlinie 2012/19 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) ausgearbeitet werden.
Übernommene Produkte aus dem Arbeitsplan der ELFR (s. Attachments) für energierelevante Produkte
Von den 35 im Arbeitsplan der ELFR genannten Produkten (vgl. Attachments)
- 19 Produkte weiterhin unter dem ELFR Arbeitsplan während einer Übergangsperiode bis 31.12.2026 unter der Ökodesign Richtlinie behandelt
- 16 Produkte werden im ESPR Arbeitsplan hinsichtlich ihres Verbesserungspotenzials näher untersucht (vgl. S 8f ESPR Arbeitsplan).
Nicht in den aktuellen ESPR Arbeitsplan übernommene Produkte
- Diese Produkte bleiben einem späteren Arbeitsplan vorbehalten, d.h. ab 2030.
- Vorläufig nicht übernommen wurden: Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel, Schuhe und Chemikalien (inkl. Polymere)
- Aufgrund der Komplexität der Produktgruppe „Chemikalien (inkl. Polymere)“ wird die EK Ende 2025 eine Studie beauftragen, um den Scope einer künftigen Regelung besser abschätzen zu können.
Mögliche unter diesen ESPR Arbeitsplan fallende Produkte, die bisher noch nicht genannt wurden
- Die EK behält es sich ausdrücklich vor, weitere Produkte unter den ESPR Arbeitsplan fallen zu lassen.
- Als Beispiel werden elektronische Schaltgeräte genannt, in denen PFAS zum Einsatz kommen. Hier wird der weitere Verlauf der VO 2024/573 über fluorierte Treibhausgase abgewartet.
Weitere wichtige Punkte
- Label: Das Energielabel wird bestehen bleiben und kann durch neue ESPR Label (z.B. Haltbarkeit, CO2-Fußabdruck, Wasserverbrauch, Reparierbarkeit, Recyclierbarket, etc) bzw. andere Label (z.B. Textilien) ergänzt werden.
- Green Public Procurement: Die ESPR gibt der EK die Möglichkeit neue „grüne“ Regeln für die Vergabe auszuarbeiten.
- Marktüberwachung: Die Marktüberwachung hat durch die Mitgliedsstaaten mit Unterstützung durch die EK zu erfolgen. Die EK hat es sich zum Ziel gesetzt hier verstärkt tätig zu werden (z.B. Online-Handel).
- Vernichtung unverkaufter Verbrauchergüter: Wie mehrfach berichtet, ist es das erklärte Ziel der ESPR, die Vernichtung von unverkauften Verbrauchergütern zu verhindern. Die EK bereitet zwei Rechtsakte vor:
- Offenlegungspflicht über vernichtete unverkaufte Verbrauchergüter (betrifft alle Güter und große – bzw. ab 2030 mittelgroße – Unternehmen) sowie
- Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Verbrauchergüter und mögliche Ausnahmen (betrifft in Anhang VII ESPR aufgezählte Güter; ab 19.7.2026 für große Unternehmen; ab 19.7.2030 für mittelgroße Unternehmen).
Die WKÖ ersucht um koordinierte Rückmeldungen zur öffentlichen Konsultation (öK) „Digitaler Produktpass (DPP) – Vorschriften für Dienstleister“ (vgl. Attachment). Diese öffentliche Konsultation ist sowohl für DPP-Dienstleister als auch für Unternehmen, die DPP-Dienstleistungen in Anspruch nehmen von großem Interesse.
Da die Fragen kurz gehalten sind, lädt die WKÖ insbesondere ein, sonstige wichtige Anforderungen und Themen rückzumelden, die in einer zusätzlichen Stellungnahme hochgeladen werden können. Die Ergebnisse sollen die Basis für einen delegierten Rechtsakt bilden.
Hintergrund
DPPs werden schrittweise für Produktgruppen eingeführt, die in der EU auf Basis delegierter Rechtsakte zur Ökodesign-Verordnung und auf Basis anderer branchenspezifischer Rechtsvorschriften in Verkehr gebracht werden. So werden ab dem 18.2.2027 DPP für bestimmte Arten von Batterien verbindlich vorgeschrieben.
Art. 11 Ökodesign VO regelt technische Gestaltung und Einsatz des DPP sowie die Rolle der DPP-Dienstleister. Im Zuge der Vorbereitungen für diese erste Produktgruppe arbeitet die Kommission derzeit an einem delegierten Rechtsakt, um Anforderungen an DPP-Dienstleister in den folgenden Bereichen festzulegen:
- Dienste für Informationssicherheit und (Informations-)Dienste im Zusammenhang mit DPP-Daten, welche die verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer den DPP-Dienstleistern anvertrauen;
- finanzielle Tragfähigkeit der DPP-Dienstleister, durch die der Zugang zu DPP-Informationen langfristig garantiert wird;
- Gewissheit für Unternehmen, dass DPP-Dienstleister die Anforderungen erfüllen.
Art. 2. Z 32. Ökodesign VO definiert DPP-Dienstleister als „eine natürliche oder juristische Person, die ein Dritter ist, die im Auftrag des Wirtschaftsteilnehmers, der das Produkt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, die DPP-Daten für dieses Produkt verarbeitet, um diese Daten Wirtschaftsteilnehmern und anderen relevanten Akteuren zur Verfügung zu stellen, die nach dieser Verordnung oder anderen Unionsvorschriften ein Recht auf Zugang zu diesen Daten haben“. Sie speichern und verarbeiten DPP-Daten im Auftrag der verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer (z. B. Hersteller, Importeure), die beschließen, dies nicht selbst zu tun. Für verantwortliche Wirtschaftsteilnehmer, die beschließen, den DPP selbst zu speichern, verwahren die DPP-Dienstleister dessen vorgeschriebene Sicherungskopie. Die Kommission wird mit einer Folgenabschätzung mögliche Optionen für die Anforderungen, deren etwaigen Auswirkungen und die Durchführbarkeit der Einrichtung eines Zertifizierungssystems zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen bewerten. Mit der Festlegung dieses Rahmens will die Kommission sicherstellen, dass die verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer bei der Einhaltung der Anforderungen der Ökodesign-Verordnung unterstützt werden.
Wir bedanken uns schon jetzt für die konstruktiven Anmerkungen mit Frist 11.6.2025 an industrie@wkooe.at .
Seit knapp 7 Jahren gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Österreich. In dieser Zeit haben Sie wahrscheinlich viele Erfahrungen mit diesen Bestimmungen gemacht, Probleme gemeistert aber vielleicht auch Vorteile für Ihr Unternehmen erkannt. Die österreichische Datenschutzbehörde und die Wirtschaftskammern Österreichs haben sich in einem gemeinsamen – von der EU-geförderten - Projekt vorgenommen, ihre Informationsarbeit neu aufzustellen. Aus dem umfangreichen Themen-Portfolio wollen wir mit Hilfe eines „Self Audit Tools“ zielgerichtet jene Informationen individuell zur Verfügung stellen, die in einer bestimmten unternehmerischen Situation oder einer speziellen Branche gerade benötigt werden.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen eine kurze Umfrage zur Lageeinschätzung im Datenschutz weiterleiten. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für die 14 Fragen (inkl. Kontrollfragen) Zeit nehmen könnten: https://umfragen.wko.at/776765 . Die Befragung läuft bis 5. Mai 2025.
Der Viktualia Award zeichnet zukunftsweisende Projekte aus, die dazu beitragen, Lebensmittelabfälle in Österreich zu vermeiden und zu verringern.
Mit dem Award wird ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung gesetzt. Akteurinnen und Akteure der heimischen Lebensmittelwertschöpfungskette sind eingeladen, Projekte in den Kategorien „Handel mit Lebensmitteln“, „Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung“ sowie „Produktion und Landwirtschaft“ einzureichen.
Die Möglichkeit zur Einreichung besteht bis 15. Mai 2025. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmk.gv.at/viktualia-award.html. Für Rückfragen können Sie sich an die Mitarbeiter:innen das Klimabündnis Österreich unter 01/5815881-12 oder marion.kaar@klimabuendnis.at wenden.
Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, für die EU-Richtlinien und Verordnungen eine CE-Kennzeichnung vorschreiben und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden.
Von der Bauprodukteverordnung sind Hersteller, Importeure von Bauprodukten sowie Händler, die Bauprodukte anbieten, betroffen. Sie regelt die Bedingungen unter denen Bauprodukte vermarktet werden dürfen.
Dr. Peter JONAS von Austrian Standards plus GmbH informiert in diesem kostenlosen Webinar über rechtliche Bestimmungen, die Wichtigkeit der Normen, wesentliche Institutionen sowie über die Definition, Kennzeichnung und Zulassung von Bauprodukten. Des Weiteren wird der CE-Kennzeichnungsprozess beleuchtet.
Termin: 14. Mai 2025 von 10:00 bis 11:00 Uhr | online